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mitgliedsantrag_2024_v1.pdf | |
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Info zum Mitgliedsantrag:
Bei der Mitgliedschaft in der Feuerwehr ist zu unterscheiden zwischen dem aktiven Feuerwehrdienst und dem Verein Freiwillige Feuerwehr Maitenbeth e.V. Die Feuerwehr ist eine gesetzliche Pflichtorganisation gem. Art. 1 BayFWG der Gemeinde Maitenbeth. Aktives Feuerwehrmitglied zu sein oder zu werden, richtet sich nach den Vorschriften des BayFWG. Hierfür ist zumindest eine Grundausbildung und eine gewisse körperliche und geistige Eignung notwendig. Die meisten, aber nicht alle aktiven Feuerwehrler, sind zugleich Mitglieder des Vereins Freiwillige Feuerwehr Maitenbeth e.V. Man kann aber sehr wohl nur eines von beiden sein. Es ist nicht notwendig, als aktiver Feuerwehrler Vereinsmitglied zu sein, obwohl wir das anstreben, weil nur Vereinsmitglieder an der Jahreshauptversammlung teilnehmen dürfen, mit Ausnahme der Kommandantenwahlen. Ebenso kann man ein rein förderndes Vereinsmitglied sein, ohne dafür Feuerwehrdienst leisten zu müssen. Hierfür füllt man den obigen Antrag aus und gibt ihn bei einem von uns ab, oder schickt ihn per Post. Dann darf man einmal im Jahr die Hauptversammlung besuchen und sich dort unsere Heldentaten anhören. Bei der Wahl der Vorstandschaft ist ausschließlich jedes VEREINSMITGLIED (§ 27 BGB i.V.m. Satzung der FF Maitenbeth e.V.) stimmberechtigt, unabhängig vom aktiven Feuerwehrdienst. Bei der Wahl der beiden Kommandanten sind ausschließlich die aktiven Feuerwehrdienstleistenden ab dem 16. Lebensjahr (Art. 8/II BayFWG) wahlberechtigt.
Die Vereinsmitgliedschaft kostet im Jahr 15 Euro. Der aktive Feuerwehrdienst kostet den Feuerwehrler nichts. Kosten für Ausrüstung, Aus- und Fortbildung sowie Unfallversicherung trägt die Gemeinde.
BK
Bei der Mitgliedschaft in der Feuerwehr ist zu unterscheiden zwischen dem aktiven Feuerwehrdienst und dem Verein Freiwillige Feuerwehr Maitenbeth e.V. Die Feuerwehr ist eine gesetzliche Pflichtorganisation gem. Art. 1 BayFWG der Gemeinde Maitenbeth. Aktives Feuerwehrmitglied zu sein oder zu werden, richtet sich nach den Vorschriften des BayFWG. Hierfür ist zumindest eine Grundausbildung und eine gewisse körperliche und geistige Eignung notwendig. Die meisten, aber nicht alle aktiven Feuerwehrler, sind zugleich Mitglieder des Vereins Freiwillige Feuerwehr Maitenbeth e.V. Man kann aber sehr wohl nur eines von beiden sein. Es ist nicht notwendig, als aktiver Feuerwehrler Vereinsmitglied zu sein, obwohl wir das anstreben, weil nur Vereinsmitglieder an der Jahreshauptversammlung teilnehmen dürfen, mit Ausnahme der Kommandantenwahlen. Ebenso kann man ein rein förderndes Vereinsmitglied sein, ohne dafür Feuerwehrdienst leisten zu müssen. Hierfür füllt man den obigen Antrag aus und gibt ihn bei einem von uns ab, oder schickt ihn per Post. Dann darf man einmal im Jahr die Hauptversammlung besuchen und sich dort unsere Heldentaten anhören. Bei der Wahl der Vorstandschaft ist ausschließlich jedes VEREINSMITGLIED (§ 27 BGB i.V.m. Satzung der FF Maitenbeth e.V.) stimmberechtigt, unabhängig vom aktiven Feuerwehrdienst. Bei der Wahl der beiden Kommandanten sind ausschließlich die aktiven Feuerwehrdienstleistenden ab dem 16. Lebensjahr (Art. 8/II BayFWG) wahlberechtigt.
Die Vereinsmitgliedschaft kostet im Jahr 15 Euro. Der aktive Feuerwehrdienst kostet den Feuerwehrler nichts. Kosten für Ausrüstung, Aus- und Fortbildung sowie Unfallversicherung trägt die Gemeinde.
BK